|
Der Übergang von Klasse 9 nach Klasse 10 (Abi nach 12 J.)
Der Übergang von Klasse 10 nach Klasse 11 (Abi nach 13 J.)
Stellen wir uns vor...
... ein Schüler hat seinen Erweiterten Sekundarabschluss schon fast in der Tasche und will nun im nächsten Schuljahr die 10. bzw. 11. Klasse - auch Einführungsphase genannt - besuchen. Worauf hat er sich einzustellen?
(Ab Schuljahr 2008/2009 tritt der erste Jahrgang, der das Abitur nach 12 Jahren ablegt, bereits nach Klasse 9 in die Einführungsphase. Für diesen und die nachfolgenden Jahrgänge bildet die Klasse 10 die Einführungsphase und die Klassen 11 und 12 die Qualifikationsphase.)
Unterrichtsfächer und Stundenzahl in der Einführungsphase
| Deutsch |
(3 Stunden) |
| 1. Fremdsprache |
(3 Stunden) |
| 2. Fremdsprache |
(3 bzw. 4 Stunden) |
| Musik |
(2 Stunden) |
| Kunst |
(2 Stunden) |
| Geschichte |
(2 Stunden epochal*) |
| Erdkunde |
(2 Stunden epochal*) |
| Politik-Wirtschaft |
(2 Stunden) |
| Religion oder Werte/Normen |
(2 Stunden) |
| Mathematik |
(3 Stunden/4 Stunden*) |
| Biologie |
(2 Stunden) |
| Chemie |
(2 Stunden) |
| Physik |
(2 Stunden) |
| Sport |
(2 Stunden) |
Pflichtstundenzahl: von 34 laut Erlass (bis 2008) auf 31 reduziert für den 13jährigen Weg zum Abitur. *Die Schüler mit dem 12jährigen Weg zum Abitur erhalten in der Einführungsphase (Klasse 10) sowohl Erdkunde als auch Geschichtsunterricht in beiden Halbjahren und eine Stunde mehr in Mathematik, so dass 34 Wochenstunden erreicht werden.
Darüber hinaus kann ein weiteres Fach gewählt werden. Dieses kann Informatik sein (wird pro Klasse nur ein halbes Jahr angeboten) oder eine dritte Fremdsprache (Französisch neu (vierstündig) oder Latein wahlfrei ).

In dieser Übersicht ist für den 12-jährigen Studiengang die Klasse 10 zu streichen und 11, 12 und 13 durch die jeweils niedrigere Klasse zu ersetzen.
- Die erste Karriere ist die "normale" für die Mehrzahl unserer Schülerinnen und Schüler: Englisch und die in Klasse 6 bzw.7 begonnene 2. Fremdsprache (Fr oder La) werden in 11 (10) fortgeführt.
- Wer in der Sek I Latein als 2. Fremdsprache betrieben hat, kann in 11 (10) Französisch als neu beginnende Fremdsprache dazu wählen. Es ist dann auch möglich, Latein nicht weiter zu betreiben. In diesem Fall muss Französisch dann bis zum Abitur weiter betrieben werden.
- Dieser Sprachenwerdegang ist für Schüler, die von der Realschule ans Gymnasium wechseln, gedacht: Französisch wird als neubeginnende Fremdsprache betrieben.
Wer erst in der 11. (10.) Klasse mit einer zweiten Fremdsprache (Französisch) beginnt, muss Französisch auch im 12. (11.) und 13. (12.) Jahrgang belegen.
Wer in der 9. (8.) und 10. (9.) Klasse Latein wahlfrei gewählt hat und am Ende der 10. (9.) Klasse mindestens die Note 4 erhalten hat, kann in Klasse 11 (10) Latein weiterführen. Es ist dann auch möglich Französisch abzuwählen. In dem Fall muss Latein dann bis zum Abitur weiter betrieben werden.
- Wer auf der Real- oder Gesamtschule bereits 5 Schuljahre eine zweite Fremdsprache betrieben hat, muss auf dem Gymnasium an dieser nicht weiter teilnehmen.
- neu ab 2009: Realschüler, die mit dem erweiterten Sekundarschulabschluss (nach Klasse 10 der Realschule) auf das Gymnasium wechseln, treten am Gymnasium in die Einführungsphase (Klasse 10), d.h. sie haben also wie bisher einen 13-jährigen Weg zum Abitur.
Notenskala
Für die 11. Klasse wird die 6er-Notenskala der Mittelstufe beibehalten. Die Bewertung nach der 15er-Skala erfolgt erst in der Qualifikationsphase
Klausuren
In allen Fächern, außer im Fach Sport, werden Klausuren geschrieben, deren Dauer in der Regel zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten soll.
Die Anzahl der Klausuren beträgt im Regelfall 3 pro Schuljahr und Fach, in den "Kurzfächern" 1 pro Halbjahr.
In Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik sind auch vier Klausuren zulässig. In der neu beginnenden Fremdsprache können es auch mehr als vier und dafür kürzere Klausuren sein.
Versetzung in die Qualifikationsphase
Die Klassenkonferenz entscheidet nach pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten sowie schulrechtlichen Bestimmungen
Kriterium: Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden?
Grundlage: Alle 14 Fächer des Pflichtunterrichts der Einführungsphase
Anforderungen an Ausgleichsfächer: Deutsch, Fremdsprache, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden.
Versetzt wird, wer in den Fächern des Pflichtunterrichts
1. jeweils mindestens ausreichende Leistungen,
2. mangelhafte Leistungen in nur einem Fach und jeweils mindestens ausreichende Leistungen in den anderen Fächern oder,
3. sofern eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann,
a) mangelhafte Leistungen in zwei Fächern, aber mindestens befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern oder ungenügende Leistungen in einem Fach, aber mindestens gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern und mindestens ausreichende Leistungen in den anderen Fächern erbracht hat. Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden. Bei Nichtversetzung in die Qualifikationsphase kann man die Einführungsphase nur einmal wiederholen. In Härtefällen, welche die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, kann die Schule Ausnahmen zulassen.
Verweildauer in der Oberstufe
Die Oberstufe, auch Sekundarstufe II genannt, setzt sich zusammen aus
- Einführungsphase (11. Jg.) (bzw.10. Jg.)
- Qualifikationsphase (12. und 13.Jg.) (bzw. 11. und 12.Jg.)
 |
Die maximale Verweildauer in der Oberstufe
beträgt grundsätzlich 4 Jahre.
|
Das bedeutet, dass lediglich eines der Schuljahre 11-13 (10-12) einmal wiederholt werden kann. Wer z.B. nicht in die Qualifikationsphase versetzt wird, muss nach Wiederholung der 11. Klasse (10.Klasse) den 12. und 13.Jg. (11. und 12.Jg.) ohne Wiederholungsmöglichkeit durchlaufen; er kann sich also nicht entschließen, z.B. den 12. Jg. auch noch einmal zu wiederholen.
Lediglich eine nicht bestandene Abiturprüfung ließe es zu, ein weiteres Jahr auf der Schule zu verbleiben, um die nicht bestandene Prüfung noch einmal - hoffentlich erfolgreich - zu wiederholen, so dass ausnahmsweise 5 Jahre Oberstufenzugehörigkeit zustande kämen.
Verantwortlich für den Inhalt: J. Peper, StD
N. Peters, StD
|
Links:
(innerhalb dieser Seite)
Stundentafel
Notenskala
Klausuren
Versetzung
Verweildauer
weiter
Qualifikationsphase
Abitur 2007
Abi-Berater Übersicht
Letzte Änderung: 18.02.2008
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
|