|    Home  |    Kalender  |    Impressum  |    Kontakt



<< September 2010 >>
  Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So.
>  30  31 1 2 3 4 5
> 6 7 8 9 10 11 12
> 13 14 15 16 17 18 19
> 20 21 22 23 24 25 26
> 27 28 29 30  1  2  3



Sie befinden sich hier:  Startseite / Fachhochschulreife

Erwerb der Fachhochschulreife

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

In der gymnasialen Oberstufe müssen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren (d.h. erstmals möglich mit 12.1 und 12.2, bzw. 11.1 und 11.2 für G8)
  1. im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens je 10 Punkte (d.h. höchstens eine Minderleistung im P1 und P2) und
  2. in weiteren elf Schulhalbjahresergebnissen, darunter in mindestens sechs Ergebnissen vierstündiger und höchstens fünf zweistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in neun dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 5 Punkte erreicht worden sein. (D.h. höchstens höchstens zwei Minderleistungen unter den übrigen zu berücksichtigenden Kursen)
Unter den Schulhalbjahresergebnissen müssen D, FS**,  NW**; Ma und Ge*** sein.
Unter den Schulhalbjahresergebnissen dürfen je Fach nicht mehr als zwei Ergebnisse sein. Das dritte Prüfungsfach muss mit zwei Ergebnissen berücksichtigt werden. Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus eine Durchschnittsnote ermittelt.
Bei Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können dabei jedoch Schulhalbjahresergebnisse nur aus dem ersten oder zweiten Durchgang eingebracht werden.

** Es muss ein- und dieselbe FS bzw. NW sein.
*** Es kann auch ein anderes Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B sein.

Praktikum oder Berufsausbildung als Vorauasetzung für die Fachhochschulreife

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird nach einjährigem Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung von derjenigen Schule ausgestellt, welche den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt hat, d.h. das Gymnasium muss die Ordnungsmäßigkeit eines Praktikums überprüfen und bescheinigen.
Drei wesentliche Kriterien sind bei einem mindestens einjährigen Praktikum zu erfüllen:
  1. Es muss auf verschiedenen Arbeitsplätzen abgeleistet werden.
  2. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
  3. Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.
Vor Beginn eines Praktikums wird die Schülerin oder der Schüler durch den Sek.II-Koordinator oder die Abiturkoordinatorin über die Bedingungen zur Anerkennung eines berufsbezogenen Praktikums beraten. Außerdem legt die angehende Praktikantin oder der angehende Praktikant seiner Schule einen Praktikumsplan vor, der von den jeweiligen Praktikumsbetrieben oder -einrichtungen abgezeichnet ist und aus dem hervorgeht, wie die drei Kriterien des Praktikums erfüllt werden sollen.
Als Praktikumsbetriebe oder -einrichtungen eignen sich grundsätzlich solche, die selber Berufsausbildung betreiben oder die Möglichkeit dazu haben. Über weitere Praktikumsbedingungen, die von manchen Fachhochschulen verlangt werden, müssen sich die Schülerinnen und Schüler bei den von ihnen angestrebten Einrichtungen vorab erkundigen.
Das Praktikum kann in Niedersachsen, in anderen Bundesländern oder im Ausland abgeleistet werden. Praktika im Ausland sind ausdrücklich erwünscht.



Pt 17.11.2008
überarbeitet, Pe 17.2.09