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Schulordnung

(17. Version, Stand 23.09.2009)

Vorwort


Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus.

In dieser Schulordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass Missverständnisse vermieden werden, sich jede und jeder Einzelne als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft versteht und aus diesem Verständnis heraus verantwortungsbewusst handelt. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien der Schule und dem Eigentum anderer.

Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich Gültigkeit.

Diese Schulordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.

Verstöße gegen diese Schulordnung haben pädagogische Maßnahmen zur Folge. Darüber hinaus können Ordnungsmaßnahmen gemäß Niedersächsischem Schulgesetz eingeleitet werden.

Übersicht

 

 

Abfalltrennung

Abfall muss folgendermaßen getrennt werden:

Gelbe Tonne/Gelber Sack:
Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe (z.B. Getränkeverpackungen, Tetrapaks)

Schwarze Tonne/Müllbehälter Schulhof:
Restmüll (Obstschalen, Speisereste, beschmutztes Papier)

Grüne Tonne/Altpapiercontainer:

Papier, Pappe

Abwesenheit vom Unterricht

siehe "Freistellung vom Unterricht"

Alkohol

Der Genuss alkoholischer Getränke ist Schülerinnen und Schülern jeden Alters bei Schulveranstaltungen untersagt.

Aushänge, Plakate

Bekanntmachungen und Plakate an den Anschlagtafeln und in den Schaukästen müssen dem Schulleiter vorgelegt und von ihm genehmigt werden, bevor sie ausgehängt werden.

Jeder Aushang (Verkaufsanzeigen, Tauschangebote, Mitteilungen etc.) wird selbstverständlich von den Absendern leserlich unterzeichnet.

Diebstahl, Sachbeschädigung

Wer öffentliches oder privates Eigentum entwendet oder es absichtlich beschädigt, haftet für den Schaden.
Wer sieht, dass jemand fremdes Eigentum entwendet oder mutwillig beschädigt, sollte dies umgehend der Schulleitung oder einer Lehrkraft melden.

Meldung von Sachbeschädigungen oder Diebstahl:
Sachbeschädigungen und Diebstahl an Fahrrädern oder an anderen Gegenständen müssen unverzüglich dem Hausmeister, einer Lehrkraft oder einer anderen Person (außer Geschwistern) in der Schule gezeigt werden, da sonst keine Entschädigung gewährt wird.
Wird ein Gegenstand vermisst, ist sofort eine Nachforschung vorzunehmen. Erfolgt dies erst am nächsten Tag, so wird dies von der Versicherung als Sorgfaltspflichtverletzung angesehen.
Die Anzeige des Schadens erfolgt weiterhin nur im Sekretariat.

Elektronische Kommunikationsmittel

Elektronische Kommunikationsmittel (Handys usw.) dürfen innerhalb des Schulgeländes nicht benutzt werden und auch nicht eingeschaltet sein.
Der Schulleiter, die Klassenlehrkräfte und die Tutorinnen/Tutoren können Ausnahmen in dem Bereich des Gästeparkplatzes vor dem Haupteingang zulassen.
Die Nutzung von Audioabspielgeräten (MP3-Player, iPods usw.) und Spielkonsolen (Nintendo usw.) ist im Schulgebäude untersagt. Elektronische Kommunikationsmittel müssen bei Leistungskontrollen unaufgefordert bei der Lehrkraft hinterlegt werden.
Zuwiderhandlungen werden als Täuschungsversuch gewertet.
Für die Abiturprüfung gilt, dass elektronische Kommunikationsmittel jeglicher Art nicht in den Prüfungsbereich mitgenommen werden dürfen.

Entschuldigung versäumten Unterrichts

siehe Krankmeldung / Freistellung

Essen und Trinken

Essen und Trinken ist nur in den Pausen erlaubt. Ausnahmen können gestattet werden. Von zu Hause mitgebrachte Mittagsverpflegung kann im Glasgang oder im Zwischenraum vom B- zum F-Trakt („Aufenthaltsraum“) eingenommen werden.

Fahrräder

Es ist allen Schülerinnen und Schülern freigestellt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Fahrräder sind jedoch nicht in allen Fällen versichert (siehe "Versicherungsschutz").

Die Fahrräder sollten in den Fahrradständern vor den jeweiligen Klassenräumen abgestellt und grundsätzlich abgeschlossen werden.
Vor dem Haupteingang müssen die Fahrräder in den Fahrradständern abgestellt werden. Diese Stellplätze sind vorrangig für die Schülerinnen und Schüler bestimmt, die in der Grundschule Unterricht haben.
Wenn alle Fahrradständer besetzt sind, müssen die Fahrräder so abgestellt werden, dass die Durchfahrt vor den Trakten für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge nicht behindert wird.
"Wildes" Abstellen von Fahrrädern im Eingangsbereich und auf der Durchgangsstraße hinter der Schule ist verkehrsbehindernd und wird auf gar keinen Fall geduldet und umgehend geahndet.

Ferienrandtage

Bei einem Fehlen an einem Ferienrandtag (letzter Tag vor Beginn bzw. erster Tag nach den Ferien) ohne vorher genehmigte Freistellung vom Unterricht verlangt der Schulleiter ein ärztliches Attest.

Feueralarm

Die Brandschutzordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung; sie hängt in jedem Klassenraum aus und gibt den Schülerinnen und Schülern Auskunft über ihren Fluchtweg und ihr Verhalten bei Alarm.

Freistellung vom Unterricht

Eintägige Freistellungen können von Lehrkräften oder Tutorinnen und Tutoren ausgesprochen werden. Freistellungen für mehrere Tage und für Ferienrandtage kann nur der Schulleiter genehmigen.
Freistellungen vom Unterricht müssen schriftlich einzeln von den Eltern bzw. vom volljährigen Schüler/von der volljährigen Schülerin im Voraus beantragt werden. Dies gilt auch für Fahrschulprüfungen und Konfirmandenfreizeiten.
Anträge auf Freistellung für den Besuch des Gottesdienstes bei kirchlichen Anlässen müssen 3 Tage vorher gestellt werden.

Wenn ein sinnvoller organisatorischer und individueller Ablauf des schulischen Lernprozesses gesichert ist, werden Beurlaubungen in der Regel im Sinne des Antragstellers ausgesprochen.

Freistunden

In den Freistunden haben sich alle so zu verhalten, dass Unterricht nicht gestört wird. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassenräume und die Treppenaufgänge und halten sich ruhig im Aufenthaltsraum, im Glasgang oder auf dem Schulhof auf.

Fundsachen

Aufgefundene Kleidungsstücke werden an der Garderobe im Glasgang des B-Traktes aufgehängt. Wertgegenstände und Schlüssel werden im Sekretariat abgegeben.

Klassenfeste, Kurstreffen

Klassenfeste, Kurstreffen, Elternversammlungen, Schülerarbeitsgemeinschaften u. Ä. müssen rechtzeitig durch den Schulleiter genehmigt und beim Hausmeister angemeldet werden.

Krankmeldung

Jeder Krankheitstag ist schriftlich zu entschuldigen.

Bei voraussichtlich mehrtägiger Krankheit wird am ersten Tag um telefonische Krankmeldung im Sekretariat gebeten.
Bei einem Fehlen an einem Ferienrandtag (letzter Tag vor Beginn der Ferien, erster Tag nach Ende der Ferien) verlangt der Schulleiter ein ärztliches Attest.

Klassen 5 bis 10

Wird am ersten Krankheitstag eine Klassenarbeit geschrieben, muss eine sofortige telefonische Krankmeldung erfolgen (bei der Klassenlehrkraft / im Sekretariat).
Die schriftliche Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest muss der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vorgelegt werden, wenn der Schulbesuch wieder möglich ist.

Jahrgänge 11-12/13

Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Entschuldigungsheft DIN A5, in dem sie jedes Fehlen festhalten. Alle Entschuldigungen werden im Entschuldigungsheft dokumentiert und von den Fachlehrkräften und dem Tutor/der Tutorin bzw. der Klassenlehrkraft abgezeichnet.
Ab dem dritten Krankheitstag erfolgt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die Entschuldigung durch ein ärztliches Attest, das in das Entschuldigungsheft eingeklebt wird. Bei Minderjährigen, deren Fehlen wegen Krankheit telefonisch mitgeteilt wurde, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Bei einem Krankheitsfall zu Klausurterminen wird ein ärztliches Attest verlangt.

Krankmeldung im Unterricht

Wer sich krank fühlt, meldet sich bei der Fachlehrkraft der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 begeben sich ins Sekretariat. Von dort aus wird alles Weitere veranlasst.

Mittagspause

Wichtig:

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 gelten grundsätzlich als Ganztagsklassen. Damit sind sie grundsätzlich zur Mittagsbetreuung angemeldet, es sei denn, sie werden von ihren Eltern abgemeldet. Zur Mittagspausenbetreuung angemeldete Schülerinnen und Schüler werden in der Schule beaufsichtigt und haben Zugang zur Mediothek und anderen Angeboten der Schule.

Ganztagsschüler

Die Schülerinnen und Schüler bleiben an Tagen mit Nachmittagsunterricht in der Mittagspause grundsätzlich in der Schule und werden von der Schule betreut. Sie dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
Eltern können ihr Kind an einem oder mehreren Tagen von der Betreuung abmelden oder zur Betreuung anmelden, wenn es an Arbeitsgemeinschaften teilnimmt.
Diese An-/Abmeldung gilt in der Regel für ein Schuljahr.
Einzelfreistellungen wegen Arztbesuches sind möglich (siehe „Freistellung“).

Halbtagsschüler

Die Schülerinnen und Schüler gehen an Tagen mit Nachmittagsunterricht grundsätzlich nach Hause und werden nicht betreut.
Eltern können ihr Kind an einem oder mehreren Tagen mit Nachmittagsunterricht zur Mittagsbetreuung anmelden
Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Mittagsbetreuung teilnehmen, dürfen das Schulgelände erst wieder kurz vor Unterrichtsbeginn betreten. Die Aufsichtspflicht für diese Schüler liegt bei den Eltern.

Mofa, Moped

Mofas, Mopeds usw. müssen auf Stellflächen außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden.

Pausenhof

Die Grenzen des Pausenhofs sind in der folgenden Abbildung gekennzeichnet:

Luftbild Schulhof

Pausenordnung

In den Fünfminutenpausen können die Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsräumen bleiben.
In allen anderen Pausen verlassen sie die Aula, den Eingangsbereich der Schule, die Unterrichtsräume, die Treppenaufgänge und den F-Trakt.
Auf dem Pausenhof sind alle Spiele erlaubt, durch die Mitschüler nicht gefährdet werden.
Schneeballwerfen ist verboten!

PKW

PKW sind auf den öffentlichen Parkplätzen außerhalb des Schulgrundstückes abzustellen. Die Parkplätze im Eingangsbereich der Schule dürfen nicht von Schülerinnen und Schülern genutzt werden.

Rauchen

Das Rauchen ist in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, grundsätzlich verboten.

Raumwechsel

A-Trakt (Hauptgebäude)

Vor dem Unterricht im Hauptgebäude (A) warten die Klassen 5 bis 10 in der Vorhalle, bis die Fachlehrkraft kommt.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe warten in der Mitte der Aula. Der Durchgang beim Aquarium und der Treppenaufgang zu den Fachräumen sind freizuhalten.

B- und C-Trakt

Beim Raumwechsel im B- und C-Trakt werden die Schultaschen während der Pause unten neben dem Aufgang abgestellt.
Vor Beginn jeder Unterrichtsstunde warten die Schülerinnen und Schüler im Glasgang vor der Treppe zum Klassenraum.

D- und F-Trakt

Klassen, die im D- bzw. F-Trakt Unterricht haben, warten vor dem jeweiligen Raum. Die Fachlehrkraft schließt nur ihren Raum auf.

Sauberkeit

Unterrichtsraum

Klassen und Kurse, deren Unterricht beendet ist, lassen die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand zurück: Sie putzen die Tafel, schließen in der Heizperiode die Fenster, schalten das Licht aus und reinigen den Unterrichtsraum von grobem Schmutz (Papier, Tetrapaks) und stellen die Stühle hoch.
Haben die Schülerinnen und Schüler einen Unterrichtsraum verlassen, wird er abgeschlossen.

Schule, Pausenhof

Die Säuberung der Glasgänge, Treppenflure und des Pausenhofs erfolgt nach einem Sonderplan.

Sportunterricht

Findet der Sportunterricht vormittags in der Süllberghalle statt, so warten die Klassen im Eingangsbereich des Gymnasiums auf die Sportlehrkräfte.
Auf dem Weg zum Sportunterricht in der Sporthalle benutzen alle Schülerinnen und Schüler den Fußweg an der Straße.
Für den Sportunterricht im Sportpark Osterberg bzw. im Allwetterbad sind Sonderabsprachen mit der Lehrkraft möglich.

Treppenlift

Die Benutzung des Treppenlifts ist nur Personen erlaubt, die körperlich behindert sind und die eine Einweisung in die Benutzung des Aufzugs erhalten haben. Den Schlüssel für den Treppenlift bekommt man beim Hausmeister.

Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände erst unmittelbar vor dem planmäßigen Unterricht betreten.
Der Unterricht beginnt mit dem Gong und wird so pünktlich wie möglich durch die Lehrkraft beendet.
Die Klassen verlassen in der Regel den Unterrichtsraum nicht vor dem Gong.
Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht eingetroffen, so melden die Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
Nach Unterrichtsschluss muss das Schulgelände verlassen werden.

Unterrichtszeiten

Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr geöffnet.
1. Stunde 07.50 - 08.35 Uhr
2. Stunde 08.40 - 09.25 Uhr 1. große Pause: 09.25 bis 09.40 Uhr
3. Stunde 09.40 - 10.25 Uhr
4. Stunde 10.30 - 11.15 Uhr 2. große Pause: 11.15 bis 11.30 Uhr
5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr
6. Stunde 12.20 - 13.05 Uhr
7. Stunde 13.10 - 13.55 Uhr spätester Schulschluss freitags: 13.55 Uhr
8. Stunde 14.00 - 14.45 Uhr
9. Stunde 14.45 - 15.30 Uhr Ende Ganztagsschule (Mo-Do): 15.30 Uhr
10. Stunde 15.30 - 16.15 Uhr
11. Stunde 16.15 - 17.00 Uhr

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und der Pausen ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10 nicht gestattet. Ausnahmen siehe Freistellung vom Unterricht.
Beim Verlassen des Schulgeländes ohne Aufsicht bzw. ohne Genehmigung besteht kein Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz

Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von
• Luxusbekleidung
• Spezialausrüstungen (z. B. Sturzhelm) und Wertsachen (z. B. Taschenrechner)

Ausschluss
Für Fahrräder besteht in folgenden Fällen kein Versicherungsschutz:
• wenn Fahrräder außerhalb des Schulgeländes abgestellt und entwendet werden
• wenn Fahrräder, die nicht mit einer verkehrsüblichen Sperrvorrichtung gesichert sind, entwendet werden
• wenn eine Hausratversicherung mit der Zusatzklausel „Fahrraddiebstahl“ besteht
• wenn Fahrräder benutzt werden, obwohl der Schulweg kürzer als 1000 m ist oder eine Buskarte ausgehändigt wurde
• wenn Zubehörteile mit Schnellspannern sowie Steckschutzbleche oder Stecklichter entwendet werden

Wertsachen

Die Schülerinnen und Schüler können die Garderobenhaken vor den Klassenräumen zum Aufhängen ihrer Jacken oder Mäntel nutzen. Die Garderobenhaken vor den Fachräumen müssen genutzt werden.
Geld und Wertgegenstände sollten mit in den Klassenraum genommen werden.
Die Anmietung eines Schließfaches ist empfehlenswert.

HTML-Version, Pe, 10.02.2010