Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.
Bezug: RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) - VORIS 22410 - Beschluss des Schulvorstandes am 6.11.2008 und 14.1.2009 und 29.10.2009 eingearbeitet.
Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf
- die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
- die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte oder
- die Förderung der selbständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen
ausgerichtet sein.
Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein.
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.
Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind
- im Sekundarbereich I: 1 Stunden,
- im Sekundarbereich II: 2 Stunden.
Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig. (§35 Abs. 3 Nr. 2 NSchG).
An den Tagen, an denen die gesamte Lerngruppe Unterricht nach 14.00 Uhr hat, dürfen im Sekundarbereich I keine Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind nicht zulässig. Im Deutsch- bzw. Fremdsprachenunterricht kann die Lektüre einer Ganzschrift als Aufgabe über die Ferien gestellt werden, wenn die Aufgabenstellung der Lerngruppe in einem angemessenen Zeitraum vor den Ferien mitgeteilt wurde. Angemessen ist ein Zeitraum, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht die Lektüre unter den Bedingungen des Schulalltags vor dem Ferienzeitraum zu lesen.