Leistungsbewertung

Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten müssen die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung transparent sein und erläutert werden. Hierbei darf nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich sein.

1. Mündliche Mitarbeit

Bewertung der mündlichen Leistung im Unterricht

Ein fächerübergreifender Konsens über Bewertungskriterien mündlicher Leistungen von SchülerInnen konnte in folgenden Punkten hergestellt werden:

Bewertung der mündlichen Leistungen im Unterricht Unter mündlichen Leistungen werden alle Leistungen verstanden, die während des Unterrichts nicht in Form von Klausuren, Klassenarbeiten (Langzeitfächer) und zensierten schriftlichen Lernkontrollen (Kurzzeitfächer) erbracht werden.

Zur Transparenz:

  • Die Bewertungskriterien sollten zu Beginn des Schuljahres den SchülerInnen mitgeteilt werden.
  • Bei Aktivitäten im Unterricht sollten die SchülerInnen angemessen auf die Qualität ihrer Leistungen hingewiesen werden.
  • Die erste mündliche Note wird im 1. Halbjahr in der Woche vor oder nach den Herbstferien mitgeteilt, die zweite mündliche Note wird spätestens mit der Bekanntgabe der Gesamthalbjahresnote und der gesamten mündlichen Note mitgeteilt. Für das 2. Halbjahr wird entsprechend in der Woche vor oder nach den Osterferien die erste mündliche Note, die zweite mündliche Note spätestens mit der Bekanntgabe der Gesamtjahresnote und der gesamten mündlichen Note mitgeteilt.

1.1 Allgemeine Hinweise

Hausaufgaben dürfen nicht benotet, können aber bewertet werden ( + / o / -).

  • Sonderaufgaben dürfen nur bewertet werden, wenn diese Arbeit der gesamten Lerngruppe gestellt wurde.
  • Die mündliche Bewertung wird in Listen festgehalten. Ihre Mitteilung an die Lerngruppe wird im Kursheft / Klassenbuch datiert.

Probleme bei der mündlichen Bewertung:

  • Man muss zwischen Mittel- und Oberstufe unterscheiden. Mittelstufe: Lehrer hat "Holepflicht" Oberstufe: Schüler hat "Bringepflicht"
  • Auch andere Verfahren der mündlichen Leistungsbewertung als das Unterrichtsgespräch, wie z.B. Protokolle, Referate, Tests etc., sollen nach Möglichkeit für die mündliche Notenfindung eingesetzt werden.
  • Die mündliche Note sollte unabhängig von der schriftlichen erteilt werden – also keine Anpassung der mündlichen an die schriftliche Note.

Detailierte Informationen zur mündlichen Mitarbeit finden Sie im Downloadbereich.

2. Klassenarbeiten und Klausuren

2.1 Klassenarbeiten

Jahrgänge 5-10
Der Leistungsbewertung dienen schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen.

Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben.

In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur ein Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob ein oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind.

2.2 Klausuren

2.2.1 Klausuren in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

  • in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch (fortgeführt), Latein 3 zweistündige Klausuren im Schuljahr,
  • in Mathematik 4 Klausuren (ein- bis zweistündig),
  • in Französisch (Neubeginn) 4 einstündige Klausuren im Schuljahr,
  • in den anderen Fächern (außer Sport) eine zweistündige Klausur je Halbjahr.
In Kursen mit erhöhtem Anforderungsprofil
  12.1 12.2 13.1 13.2
Anzahl der Klausuren 2 1 1 1
Dauer 2/4 Stunden 3 Stunden 6 Stunden 2 Stunden
In Kursen mit grundlegendem Anforderungsprofil
  12.1 12.2 13.1 13.2
Anzahl der Klausuren 2 1 1 1
Dauer 2/2 Stunden 3 Stunden 2/4 Stunden (für P4-Prüflinge) 2 Stunden
In den übrigen Kursen (außer Seminarfach)
  12.1 12.2 13.1 13.2
Anzahl der Klausuren 1 1 1 1
Dauer 2 Stunden 2 Stunden 2 Stunden 2 Stunden

3. Gewichtung mündlich/schriftlich für Sek I

Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Leistungen in den Fächern:

Englisch, Deutsch und Latein
Mündlich
60%
Schriftlich
40%
Französisch und Mathematik
Mündlich
50%
Schriftlich
50%
Kurzzeitfächer
Mündlich
66.66%
Schriftlich
33.33%

4. Leistungsbewertung im Fach Kunst

Für das Fach Kunst liegen besondere Regeln vor welche im Folgenden beschrieben werden.

Leistungsbewertung im Fach Kunst Sek I

Es werden bewertet:

Sonstige Mitarbeit

  • mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • praktische Übungen
  • Auf- und Abbau des eigenen Arbeitsplatzes, Arbeitsverhalten
  • selbständiges Arbeiten
  • Referate (sofern Teil des Unterrichtes): mündlich gehalten und / oder schriftliche Ausarbeitung
  • Die Hälfte der SoMi-Note besteht jeweils aus dem geführten Arbeitsbuch.

Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang:

5 und 6
30%
7 und 8
30%
9 und 10
30%

Praktische Arbeit

  • Findungs- und Herstellungsprozess: Entwürfe / Ideensammlung
  • Gestalterische Fähigkeiten und Ergebnisse in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik, digitale Medien und Film

Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang:

5 und 6
50%
7 und 8
45%
9 und 10
40%

Klassenarbeiten

  • eine Klassenarbeit pro Halbjahr, die alle drei Anforderungsbereiche abfragt, auch praktische Anteile sind möglich
  • eine der Klassenarbeiten im Schuljahr kann bis einschließlich Kl. 10 durch eine praktische Leistung unter Aufsicht ersetzt werden
  • theoretische Klassenarbeiten sollten 45 Minuten Nettoarbeitszeit nicht übersteigen; die Arbeitszeit kann mit dem Praxisanteil verlängert werden, soll jedoch 90 Minuten nicht übersteigen

Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang

5 und 6
20%
7 und 8
25%
9 und 10
30%

Bei der zusammenfassenden Beurteilung einer Endnote richtet sich die Gewichtung der Teilbereiche nach der Struktur des vorangegangenen Unterrichts, d.h. nach dessen Schwerpunkten in Anforderungen und Arbeitsweisen. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass eine praktische Arbeit über vier die andere jedoch nur über eine Doppelstunde angefertigt wurde.

Leistungsbewertung im Fach Kunst Sek II

Es werden bewertet:

Mitarbeit im Unterricht

  • mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • praktische Übungen
  • Auf- und Abbau des eigenen Arbeitsplatzes, Arbeitsverhalten
  • selbständiges Arbeiten
  • Referate mündlich gehalten und / oder schriftliche Ausarbeitung
  • Die Hälfte der SoMi-Note besteht jeweils aus dem geführten Arbeitsbuch (1/6)
1/3 der Gesamtnote
33.33%

Praktische Arbeit

  • Findungs- und Herstellungsprozess: Entwürfe / Ideensammlung
  • Gestalterische Fähigkeiten und Ergebnisse in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik, digitale Medien und Film
1/3 der Gesamtnote
33.33%

Klausuren

  • eine Klausur pro Halbjahr, die alle drei Anforderungsbereiche abfragt
1/3 der Gesamtnote
33.33%

Bei der zusammenfassenden Beurteilung einer Endnote richtet sich die Gewichtung der Teilbereiche nach der Struktur des vorangegangenen Unterrichts, d.h. nach dessen Schwerpunkten in Anforderungen und Arbeitsweisen. Die Gewichtung der Klausur mit weniger als 50 % erscheint im Hinblick auf den Unterricht in zweistündigen Grundkursen (gN2) angemessen.

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