Schulordnung
Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus.
Geltungsbereich
In dieser Schulordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass Missverständnisse vermieden werden, sich jede und jeder Einzelne als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft versteht und aus diesem Verständnis heraus verantwortungsbewusst handelt. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien der Schule und dem Eigentum anderer.
Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich Gültigkeit.
Verstöße gegen diese Schulordnung können sowohl schulrechtliche als auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Die Schulordnung gilt für alle, die sich im Schulgebäude samt außerschulischen Anlagen, auf dem Pausenhof sowie an außerschulischen Veranstaltungsorten aufhalten.
Abfalltrennung
Abfall muss folgendermaßen getrennt werden.
Schwarze Tonne/Müllbehälter Schulhof:
- Restmüll (Obstschalen, Speisereste, beschmutztes Papier)
- Metalle, Verbundstoffe (z.B. Getränkeverpackungen, Tetrapaks)
Grüne Tonne/Altpapiercontainer:
- Papier, Pappe
Alkohol und Drogen
Das Mitführen und der Konsum von Alkohol, Drogen und drogenähnlichen Substanzen sind im Geltungsbereich der Schulordnung strengstens untersagt. Der Verzehr von Alkohol kann von der Schulleitung ausnahmsweise genehmigt werden.
Aushänge, Plakate
Bekanntmachungen und Plakate an den Anschlagtafeln und in den Schaukästen müssen der Schulleitung vorgelegt und von ihr genehmigt werden, bevor sie ausgehängt werden.
Jeder Aushang (Verkaufsanzeigen, Tauschangebote, Mitteilungen etc.) wird selbstverständlich von den Absendern leserlich unterzeichnet.
Diebstahl, Sachbeschädigung
Wer öffentliches oder privates Eigentum entwendet, es vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, haftet für den entstandenen Schaden.
Meldung von Sachbeschädigungen oder Diebstahl:
Wer sieht, dass jemand fremdes Eigentum entwendet, es vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, meldet dies umgehend der Schulleitung oder einer Lehrkraft.
Sachbeschädigungen an Fahrrädern oder an anderen Gegenständen müssen unverzüglich einer anderen Person der Schulgemeinde (außer Geschwistern) gezeigt werden, da sonst keine Entschädigung gewährt wird. Der nächste Schritt ist das sofortige Anzeigen des Schadens im Sekretariat.
Wird ein Gegenstand vermisst, ist am gleichen Tag eine Nachforschung vorzunehmen, da die Versicherung ansonsten von einer Sorgfaltspflichtverletzung ausgeht. Auch hier muss die Anzeige des Schadens unverzüglich im Sekretariat erfolgen.
Für Gegenstände oder Wertgegenstände, die nicht eigentlich/originär der Schulpflichterfüllung dienen, oder für Erziehungs- und Unterrichtszwecke notwendig sind, übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Es haften die Schülerinnen und Schüler selbst bzw. bei Minderjährigen deren Eltern.
Wichtiger Hinweis: Die möglicherweise in Haftung tretenden anderen Versicherungsträger ersetzen für Verlust oder Beschädigung solcher Wertgegenstände lediglich den Zeitwert.
Entschuldigung versäumten Unterrichts
siehe Krankmeldung/Freistellung
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist nur in den Pausen erlaubt. Ausnahmen können gestattet werden. Von zu Hause mitgebrachte Mittagsverpflegung kann im Glasgang oder im Zwischenraum vom B- zum F-Trakt („Aufenthaltsraum“) eingenommen werden.
Fahrräder und Rollsportgeräte
Es ist allen Schülerinnen und Schülern freigestellt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Fahrräder sind jedoch nicht in allen Fällen versichert (siehe Versicherungsschutz).
Die Fahrräder sollten in den Fahrradständern vor den jeweiligen Klassenräumen abgestellt und grundsätzlich abgeschlossen werden.
Vor dem Haupteingang müssen die Fahrräder in den Fahrradständern abgestellt werden. Wenn alle Fahrradständer besetzt sind, müssen die Fahrräder so abgestellt werden, dass die Durchfahrt vor den Trakten für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge nicht behindert wird.
Wildes Abstellen von Fahrrädern im Eingangsbereich und auf der Durchgangsstraße hinter der Schule ist verkehrsbehindernd und wird auf gar keinen Fall geduldet und umgehend geahndet.
Rollsportgeräte dürfen im Geltungsbereich der Schulordnung nicht benutzt werden. Im Sportunterricht sind Ausnahmen zulässig.
Fahrschüler
Frühaufsicht ist gestellt ab 7.35 Uhr. Fahrschüler, die aufgrund des Fahrplans öffentlicher Verkehrsmittel früher die Schule erreichen müssen, halten sich bis zu diesem Zeitpunkt nur im Glasgang des B-Traktes auf.
Feueralarm und andere Notlagen
Die Brandschutzordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung; sie hängt in jedem Klassenraum aus und gibt den Schülerinnen und Schülern Auskunft über ihren Fluchtweg und ihr Verhalten bei Alarm. Bei Feueralarm und Notlagen ist den Anordnungen und Weisungen des Aufsicht führenden Personals Folge zu leisten.
Freistellung vom Unterricht
Eintägige Freistellungen können von Lehrkräften oder Tutorinnen und Tutoren ausgesprochen werden. Freistellungen für mehrere Tage und für Ferienrandtage kann nur die Schulleitung genehmigen.
Freistellungen vom Unterricht müssen von den Eltern bzw. vom volljährigen Schüler/von der volljährigen Schülerin einzeln schriftlich im Voraus (formlos) beantragt werden. Dies gilt auch für Fahrschulprüfungen und Konfirmandenfreizeiten.
Bei Freistellungen für Ferienrandtage müssen die Anträge von den Eltern bzw. vom volljährigen Schüler/von der volljährigen Schülerin zusätzlich persönlich bei der Schulleitung gestellt werden.
Anträge auf Freistellung für den Besuch des Gottesdienstes bei kirchlichen Anlässen müssen 3 Tage vorher gestellt werden.
Wenn ein sinnvoller organisatorischer und individueller Ablauf des schulischen Lernprozesses gesichert ist, werden Beurlaubungen in der Regel im Sinne des Antragstellers ausgesprochen.
Freistunden
In den Freistunden haben sich alle so zu verhalten, dass Unterricht nicht gestört wird. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassenräume und die Treppenaufgänge und halten sich ruhig im Aufenthaltsraum, im Glasgang oder auf dem Pausenhof auf.
Fundsachen
Aufgefundene Kleidungsstücke werden an der Garderobe im Glasgang des B-Traktes aufgehängt. Wertgegenstände und Schlüssel werden im Sekretariat abgegeben.
Klassenfeste, Kurstreffen
Klassenfeste, Kurstreffen, Elternversammlungen, Schülerarbeitsgemeinschaften u. Ä. müssen rechtzeitig durch die Schulleitung genehmigt und beim Hausmeister angemeldet werden, damit Versicherungsschutz besteht.
Krankmeldung
Jeder Krankheitstag ist schriftlich zu entschuldigen.
Allgemeines
Die Krankmeldung kann telefonisch oder online über das Formular auf der Homepage erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung der Eltern oder eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung muss der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor/der Tutorin vorgelegt werden, wenn der Schulbesuch wieder möglich ist.
Dies muss unverzüglich erfolgen. Es besteht eine Bringschuld der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers darüber, nachzuweisen, dass ein Versäumnis nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten ist.
Klassen 5 bis 10
Wird am ersten Krankheitstag eine Klassenarbeit geschrieben, muss eine sofortige telefonische oder online- Krankmeldung im Sekretariat erfolgen.
Jahrgänge 11-13
Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Entschuldigungsheft DIN A5, in dem sie jedes Fehlen festhalten. Alle Entschuldigungen werden im Entschuldigungsheft dokumentiert und von dem Tutor/der Tutorin abgezeichnet. Ab dem dritten Krankheitstag erfolgt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die Entschuldigung durch eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung, die in das Entschuldigungsheft eingeklebt wird. Bei Minderjährigen, deren Fehlen wegen Krankheit telefonisch oder online mitgeteilt wurde, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Bei einem Krankheitsfall zu Klausurterminen muss eine sofortige telefonische Krankmeldung über das Sekretariat oder über das online-Formular der Homepage erfolgen. Eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Termin ist nachzureichen.
Krankmeldung im Unterricht
Wer sich krank fühlt, meldet sich bei der Fachlehrkraft der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 begeben sich ins Sekretariat. Von dort aus wird alles Weitere veranlasst.
Mittagspause
Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht werden in der Mittagspause von der Schule betreut. Sie haben Zugang zur Mediothek und anderen Angeboten der Schule.
Verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten während der Mittagspause das Schulgelände, besteht keine Aufsichtspflicht der Schule.
Mobile digitale Endgeräte
Der Gebrauch von mobilen digitalen Endgeräten ist in der gleichnamigen Nutzungsordnung geregelt.
Mofa, Moped
Mofas, Mopeds usw. müssen auf Stellflächen außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden.
Pausenordnung
In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Aula, den Eingangsbereich der Schule, die Unterrichtsräume, die Treppenaufgänge und den F-Trakt. Auf dem Pausenhof sind alle Spiele erlaubt, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gefährdet werden.
Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen (Schneebälle, Steine etc.) ist verboten!
PKW
PKW sind auf den öffentlichen Parkplätzen außerhalb des Schulgrundstückes abzustellen. Die Parkplätze im Eingangsbereich der Schule dürfen nicht von Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
Rauchen
Das Rauchen im Geltungsbereich der Schulordnung ist grundsätzlich untersagt. Dieses umfasst auch E-Zigaretten und Shishas.
Raumwechsel
A-Trakt (Hauptgebäude)
Vor dem Unterricht im Hauptgebäude (A) warten die Klassen 5 bis 10 in der Vorhalle, bis die Fachlehrkraft kommt.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe warten in der Mitte der Aula. Der Durchgang zu den Verwaltungsräumen und der Treppenaufgang zu den Fachräumen sind freizuhalten.
B- und C-Trakt
Vor Beginn jeder Unterrichtsstunde warten die Schülerinnen und Schüler im Glasgang vor der Treppe zum Klassenraum.
D- und F-Trakt
Klassen, die im D- bzw. F-Trakt Unterricht haben, warten vor dem jeweiligen Raum. Die Fachlehrkraft schließt nur ihren Raum auf.
Sauberkeit
Unterrichtsraum
Klassen und Kurse, deren Unterricht beendet ist, lassen die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand zurück: Sie putzen die Tafel, stellen die Stühle hoch, reinigen den Unterrichtsraum von grobem Schmutz (Papier, Tetrapaks), schließen in der Heizperiode die Fenster und schalten das Licht aus.
Haben die Schülerinnen und Schüler einen Unterrichtsraum verlassen, wird er abgeschlossen.
Schule, Pausenhof
Die Säuberung der Glasgänge und des Pausenhofs erfolgt nach einem Sonderplan.
Schulfremde Personen
Gäste sind an unserer Schule willkommen, melden sich jedoch umgehend im Sekretariat an und geben den Grund ihres Besuches an. Ihr Aufenthalt bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Schulfremde Personen, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist, sind zur Auskunft über den Grund Ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände gegenüber Lehrkräften und dem Hausmeister verpflichtet.
Sie sind sofort aufzufordern, das Schulgelände zu verlassen, wenn ihr Verhalten Gewaltbereitschaft signalisiert oder eine Störung des Unterrichtsbetriebes verursacht oder zur Folge haben könnte.
Gegebenenfalls kann die Schulleiterin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Sportunterricht
Findet der Sportunterricht vormittags in der Süllberghalle statt, so warten die Klassen im Eingangsbereich des Gymnasiums auf die Sportlehrkräfte.
Auf dem Weg zum Sportunterricht in der Sporthalle benutzen alle Schülerinnen und Schüler den Fußweg an der Straße. Für den Sportunterricht im Sportpark Osterberg bzw. im Allwetterbad sind Sonderabsprachen mit der Lehrkraft möglich.
Treppenlift
Die Benutzung des Treppenlifts ist nur Personen erlaubt, die körperlich behindert sind und die eine Einweisung in die Benutzung des Aufzugs erhalten haben. Den Schlüssel für den Treppenlift bekommt man beim Hausmeister.
Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände erst unmittelbar vor dem planmäßigen Unterricht betreten. Der Unterricht beginnt mit dem Gong und wird so pünktlich wie möglich durch die Lehrkraft beendet. Die Klassen verlassen in der Regel den Unterrichtsraum nicht vor dem Gong.
Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht eingetroffen, so melden die Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
Unterrichtszeiten
STUNDE | ZEIT | BESCHREIBUNG |
---|---|---|
1. | 7:50 - 8:35 | |
2. | 8:35 - 9:20 | |
1. Pause | 9:20 - 9:40 | |
3. | 9:40 - 10:25 | |
4. | 10:25 - 11:10 | |
2. Pause | 11:10 - 11:35 | |
5. | 11:35 - 12:20 | |
6. | 12:20 - 13:05 | Schulschluss Halbtagsschule |
Mittagspause | 13:05 - 14:00 | |
8. | 14:00 - 14:45 | |
9. | 14:45 - 15:30 | Schulschluss Ganztagsschule |
10. | 15:30 - 16:15 | |
11. | 16:15 - 17:00 | Schulschluss Big Band |
Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und der Pausen ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10 nicht gestattet.
Ausnahmen: siehe Freistellung/Mittagspause
Versicherungsschutz
Die Schule haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von:
- Luxusbekleidung
- Spezialausrüstungen und Wertsachen
Ausschluss: Für Fahrräder besteht in folgenden Fällen kein Versicherungsschutz:
- wenn Fahrräder außerhalb des Schulgeländes abgestellt und entwendet werden
- wenn Fahrräder, die nicht mit einer verkehrsüblichen Sperrvorrichtung gesichert sind, entwendet werden
- wenn eine Hausratversicherung mit der Zusatzklausel „Fahrraddiebstahl“ besteht
- wenn Fahrräder benutzt werden, obwohl der Schulweg kürzer als 1000 m ist oder eine Buskarte ausgehändigt wurde
- wenn Zubehörteile mit Schnellspannern sowie Steckschutzbleche oder Stecklichter entwendet werden.
Wertsachen
Die Schülerinnen und Schüler können die Garderobenhaken vor den Klassenräumen zum Aufhängen ihrer Jacken oder Mäntel nutzen. Die Garderobenhaken vor den Fachräumen müssen genutzt werden.
Geld und Wertgegenstände sollten mit in den Klassenraum genommen werden. Die Anmietung eines Schließfaches ist empfehlenswert.
- Siehe Versicherungsschutz,
- siehe Diebstahl,
- Sachbeschädigung.
Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.06.2020 tritt die Schulordnung in Kraft. Werden einzelne Bestandteile der Schulordnung unwirksam oder rechtwidrig, so werden sie schnellstmöglich durch die Gesamtkonferenz ersetzt. Die anderen Bestandteile behalten ihre Gültigkeit.