Beratungslehrkraft
Liebe Eltern, Schüler*innen und Kolleg*innen,
ich arbeite nun seit sechs Jahren als Beratungslehrerin an dieser Schule und möchten Ihnen/euch einen kleinen Überblick über meine Arbeit als Beratungslehrerin geben.
Was ist ein Beratungslehrer (BL)?
Diese Frage hängt mit der Ausbildung zusammen: Ein BL ist eine Lehrkraft...
- • mit mindestens dreijähriger Bewährung im Schuldienst, die mit Zustimmung der Schulleitung und des Kollegiums von der zuständigen Landesschulbehörde zur Teilnahme am Weiterbildungslehrgang zugelassen und mit der Wahrnehmung der Funktion des BL an der Schule beauftragt worden ist,
- • die in einer Gruppe von ca. 10 BL (Studienzirkel) unter Leitung einer/s Schulpsycholog*in an insgesamt 40 ganztägigen Studienzirkelsitzungen, einem Einführungskurs und an vier einwöchigen Kompaktkursen teilgenommen hat,
- • die die zweijährige Weiterbildung mit einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Was macht ein BL?
Die Aufgabenbereiche von BL lauten in Niedersachsen ähnlich wie in den anderen Bundesländern:
- • Einzelfallhilfe von Schüler*innen, ihren Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule, aber auch bei sonstigen individuellen Problemen, die sich auf Schule auswirken
- Beratung von Schule und Lehrkräften mit verschiedenen Teilaufgaben, wie z.B.:
- Beratung von Lehrkräften und Schulleitung aufgrund von Erfahrungen aus der Einzelfallhilfe,
- Arbeit mit Schülergruppen und schulklassenbezogene Beratung,
- Kontakte zu Jugendämtern, Beratungseinrichtungen usw.,
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten,
- Mitwirkung bei schulinternen Lehrerfortbildungen,
- Schullaufbahnberatung.
Was sind die Grundpfeiler der Beratung?
Für BL ist es wichtig, sich an der ethischen und professionellen Grundhaltung von Beratern - wie etwa der Schulpsychologie – zu orientieren, diese lässt sich in Form von vier „Grundpfeilern“ umschreiben:
- Beratung ist ein Angebot
- Berater haben einen funktionsgerechten Grad der Unabhängigkeit
- Berater schützen das Privatgeheimnis des Ratsuchenden
- Berater beachten die Verantwortungsstruktur im Schulsystem
Diese Grundpfeiler bedürfen einer kurzen Erläuterung:
- Zu 1) Beratung ist ein Angebot, das alle Schüler, Lehrkräfte und Eltern einer Schule in Anspruch nehmen können. Jedem steht es aber offen, Beratung abzulehnen oder abzubrechen. Besteht kein subjektives Beratungsbedürfnis, so findet keine Beratung statt.
- Zu 2) So wie Ratsuchende in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie Beratung in Anspruch nehmen, so braucht auch der Berater die Möglichkeit, zwar im Rahmen ethischer, wissenschaftlicher und gesetzlicher Normen und Erlassvorgaben, aber unabhängig von Vor -und Nachteilen durch die Beratungstätigkeit und frei von Weisungen oder persönlichen Ver-pflichtungen handeln zu können.
- Zu 3) Wenn eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung entstehen soll, müssen Ratsuchende von vornherein die Sicherheit haben, dass alles, was in der Beratung gesagt, untersucht oder getan wird, vom BL streng vertraulich behandelt wird. Es liegt nicht im Ermessen des BL, welche Informationen er an andere Personen weitergibt, sondern es bedarf dazu des ausdrücklichen Einverständnisses des Ratsuchenden
- Zu 4) Beratung in der Schule darf nicht als „Freiraum“ mit Sonderrechten wahrgenommen werden, deshalb müssen BL die Verantwortungsstruktur in der Schule (z.B. Aufgabenbereiche der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern, weiteren Funktionsträgern und Vertretern der Schulaufsicht) beachten und dürfen Zuständigkeiten nicht durch „stellvertretendes“ Handeln übergehen. Ohne den Respekt vor den verschiedenen Verantwortungsbereichen der anderen Beteiligten ist eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Personengruppen im Schulbetrieb kaum vorstellbar.
Was lernen BL, um diese Aufgaben erfüllen zu können?
Im Mittelpunkt der zweijährigen Weiterbildung in Niedersachsen steht eine fundierte Einführung in die Gesprächsführung. Die Gesprächsführung erhält einen so hohen Stelenwert in der Weiterbildung, weil sie für die Beratungspraxis grundlegend ist: erfolgreiche Beratung setzt voraus, dass Berater gut zuhören, dass sie sich in die Perspektive des Ratsuchenden hineinversetzen (Empathie) und eine tragfähige Beziehung aufbauen können, sowie, dass sie sich einer Wertung der Gedanken, Gefühle und Haltungen des Ratsuchenden enthalten (Akzeptanz).
Nach den Erkenntnissen der klientenzentrierten Gesprächsführung sind diese Haltungen und Fertigkeiten des Beraters Bedingung dafür, dass Ratsuchende die Gesprächssituation als nicht bedrohlich erleben und in die Lage versetzt werden, ihr Problem genauer zu erkennen (Selbstexploration).
Dem entspricht das Menschenbild der Beratungslehrerweiterbildung: Aufgabe der Beratung ist es nicht so sehr, Ratschläge zu geben. Vielmehr soll dafür gesorgt werden, dass Ratsuchende aktiv am Problemlöseprozess teilnehmen und nicht erwarten, dass anderer das Problem für sie lösen. Auf diese Weise wird angestrebt, dass Ratsuchende dabei unterstützt werden, ihr Problem selbst zu lösen.
Im weiteren Verlauf der Ausbildung lernen BL systemische Beobachtungs- und Erhebungsverfahren kennen. Im Zusammenhang mit einer Einführung in die Grundprobleme der menschlichen Wahrnehmung werden die wichtigsten Fehlerquellen jedweder Beurteilung herausgearbeitet. Die Auseinandersetzung mit praxisnahen Methoden zur Veränderung von Verhalten (Verhaltensmodifikationen) nimmt ebenfalls einen breiten Raum ein und erfolgt detailliert und anwendungsorientiert.
Das alles dienst dazu, dass der Ratsuchende letztlich selbstständig an der Lösung oder Reduzierung seiner Probleme arbeitet (Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“).
Dem praktischen Lernen kommt in der Weiterbildung ein hoher Stellenwert zu: in Fallbesprechungen, Supervisionsphasen, Rollen und Planspielen, der Bearbeitung von Konflikten im Studienzirkel lernen BL die Situation von Ratsuchenden kennen, erkunden die verschiedenen Perspektiven eines Problems, erwerben kommunikative Kompetenzen, setzen sich selbstexplorativ mit ihrer neuen Rolle, mit persönlichen Werten und Menschenbildern auseinander und wenden Erhebungsnethoden und Interventionsmaßnahmen auf eigene Problemsituationen an.
Dadurch werden einseitige Interpretationen verhindert und interaktionistische, ganzheitliche und systemische Sicht- und Erklärungsweisen angebahnt. Das Einnehmen verschiedener Perspektiven und das Denken in weiteren Zusammenhängen erweisen sich als besonders wichtig für die Änderung festgefahrener Verhaltensstrategien und beim Umgang mit Widerständen in der Problembearbeitung.
Qualifizierung nach der Weiterbildung
Nach Abschluss der Weiterbildung werden die BL von den regional zuständigen Schulpsychologen regelmäßig weiter betreut. Sie bieten ihnen die Möglichkeit, einen engen Kontakt zu ihnen und den anderen BL im regionalen Umkreis aufrechtzuerhalten, und ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. Im einzelnen gibt es dazu folgenden Angebote:
- Regelmäßige Dienstbesprechungen zur Besprechung aktueller Beratungsfälle und zur Bearbeitung beratungsrelevanter Themen
- Fortbildungskurse speziell für BL
- Supervisionskreis für BL auf freiwilliger Basis
Wie ist der BL zu erreichen?
Jede/r Ratsuchende kann über das Sekretariat +49 (0) 5192 / 980 910 oder über die bekannte IServ-Adresse den Kontakt zu mir herstellen.
Sollte ich nicht gleich ans Telefon kommen, da ich Unterricht habe oder gerade nicht erreichbar bin, so hinterlassen Sie bitte Ihre Tel.Nr. und ich rufe Sie zeitnah zurück, so dass wir einen Termin vereinbaren können.
Natürlich können mich Schüler*innen und Kollegen*innen jederzeit in der Schule direkt kontaktieren.
Mit herzlichem Gruß
Klassenleitung 8d, Fachschaft Musik, Beratungslehrkraft, Schulvorstand