Beschwerdeverfahren
Schülerinnen und Schüler, sowie auch die Eltern, haben die Möglichkeit das Beschwerdeverfahren des Gymnasium Munster in Anspruch zu nehmen.
Beschwerden von Schülern und Schülerinnen
Wenn eine Einigung mit der Lehrkraft nicht erreicht werden kann, sollte sich der Schüler/die Schülerin an die Klassenlehrkraft (Tutor/Tutorin bei Oberstufenschüler) oder die Elternvertretung als Vermittler wenden. Führt auch dies nicht zu einer Lösung, so können sich beide an die Schulleiterin wenden. Diese bittet ggf. um schriftliche Formulierung der Beschwerde. Sie befragt daraufhin die Fachlehrkraft und entscheidet über den Fortgang des Verfahrens. In allen Fällen (berechtigte Beschwerde, sachlich unbegründete Beschwerde, komplexe Sachlage) wird sie die Lehrkraft in ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin einbeziehen. Sie wird ggf. bei speziellen fachlichen Problemstellungen einen schulfachlichen Koordinator/eine schulfachliche Koordinatorin oder eine andere Fachkraft konsultieren und bei schweren dienstrechtlichen Verstößen die aufsichtsführende Behörde in Kenntnis setzen.
Beschwerden von Eltern
Es gilt sinngemäß das oben beschriebene Verfahren. Zusätzlich steht der Beratungslehrer in allen Konfliktfällen Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften auch außerhalb der bekannten Beratungszeiten zur Verfügung.
Der hier beschriebene Umgang mit Beschwerden ist mit der Schülervertretung, der Elternvertretung und dem Personalrat abgesprochen.